Wir suchen ab sofort in Voll- oder Teilzeit einen
Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
Sie machen den Unterschied:
- Ganzheitliche Betreuung, Versorgung und Pflege unserer intensiv- und beatmungspflichtigen Patienten
- Überwachung und Monitoring sowie das Führen einer (Pflege-)Dokumentation
- Assistenz bei spezifischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen in der Klinik
- Information und Anleitung von unseren Patienten und deren Angehörigen
- Weiterentwicklung und Optimierung von Arbeitsabläufen und –prozessen
- Arbeiten mit hohem Qualitätsstandard und Fachexpertise gemäß den Grundsätzen unseres Leitbildes
Darauf kommt es an:
- abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
- Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger (m/w/d) für Intensiv- und Anästhesiepflege ist wünschenswert
- engagierte Persönlichkeit mit Fähigkeit zur Koordination und Förderung einer interdisziplinären Zusammenarbeit
- Teamgeist- und Motivationsfähigkeit sowie Flexibilität, hohe Einsatz- und Innovationsbereitschaft
Das geben wir Ihnen zurück:
- strukturierte Einarbeitung und Mitarbeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
- Vergütung nach dem DRK-Reformtarifvertrag sowie eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung
- Willkommensprämie
- Extra-Vergütung bei Holen aus dem Frei
- Möglichkeit Mitglied der Schwesternschaft München e.V. zu werden
- Hilfe bei der Vermittlung von kliniknahmen Wohnungen unseres Trägers, je nach Verfügbarkeit
- Individuelle Förderung Ihrer Fort-und Weiterbildungswünsche
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Auf Wunsch ein eigenes JobRad
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Zulagen für Sonderfunktionen gemäß Tarif
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DRK-Mitarbeitervorteile
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Bonuszahlungen für das Werben neuer Mitarbeiter
Auf Sie freut sich:
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Online-Bewerbung inkl. Lebenslauf, Anschreiben mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihren Zeugnissen. Weitere Informationen erhalten Sie unter rotkreuzklinik-lindenberg.de/karriere.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit in unserer Klinik muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern vorgelegt werden.